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Bundessortenamt

Bundessortenamt

Das Bundessortenamt ist zuständig für die Erteilung von Sortenschutz und die Sortenzulassung und unterstützt damit die vielfältigen Aktivitäten zur Förderung des Züchtungsfortschritts und der biologischen Vielfalt.

Das Sortenschutzrecht schützt das geistige Eigentum an Pflanzensorten und sichert so den Ertrag der züchterischen Arbeit durch Gewährung eines privaten Schutzrechtes. Sortenschutz kann für Sorten des gesamten Pflanzenreichs beantragt werden.

Die Zulassung von Pflanzensorten ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten. Diese gewährleistet Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau und schließlich auch dem Verbraucher die Versorgung mit hochwertigen Saat- und Pflanzgut.

Sortendaten des Bundessortenamtes

Auf den Internetseiten des Bundessortenamtes wird eine Datenbank mit Informationen über geschützte und zugelassene Sorten bereitgestellt. Darüber hinaus können die monatlichen Bekanntmachungen des Bundessortenamtes im "Blatt für Sortenwesen" recherchiert werden.

Bei Sorten landwirtschaftlicher Arten werden für die Zulassung auch Wert gebende Eigenschaften wie Ertrag, Qualität, Gesundheit und Anbaueigenschaften geprüft. Informationen hierüber finden Sie in den "Beschreibenden Sortenlisten", die Sie beim Bundessortenamt als Druckwerke bestellen oder online einsehen können. Darin werden alle in Deutschland und zum Teil in Europa zugelassenen Sorten in ihren wichtigsten Werteigenschaften beschrieben und geben somit wichtige Hinweise insbesondere für den Saat- und Pflanzgutverbraucher und die Offizialberatung, aber auch für alle, die sich in Beruf, Schule, Studium oder privat mit Sorten der wichtigsten Pflanzenarten beschäftigen. Informationen über die neu zugelassenen Sorten werden direkt nach den Entscheidungen der Sortenausschüsse online veröffentlicht.